§ 14 1. BesVNG
Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Art IV: Versorgungsempfänger
Abschnitt 3: Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 14
1. BesVNG
Abschnitt 1 §
3
dieses Artikels gilt entsprechend.
§§ 12 und 13 1. BesVNG
§ 15 1. BesVNG